Ordnung muss sein.
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von galabau WÜNSCH … dir was!
Inhaber: Andreas Wünsch
Freiheitstraße 20, 15745 Wildau
§ 1 Geltungsbereich
-
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen galabau WÜNSCH … dir was! (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Auftraggeber).
-
Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer dies schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Garten- und Landschaftsbauarbeiten sowie damit zusammenhängende Planungs-, Pflege- und Unterhaltsleistungen.
Bau- und Ausführungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines Werkvertrages (§§ 631 ff. BGB).
Laufende Pflegeleistungen, insbesondere im Rahmen des PflegePlus-Abonnements, erfolgen auf Grundlage eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB).
Planungsleistungen sind gesondert zu vergüten, auch wenn die Ausführung nicht erfolgt.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht verbindlich angegeben.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Aufnahme der Ausführung zustande.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder individueller Vereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
Bei umfangreicheren Aufträgen sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zulässig (§ 632a BGB).
PflegePlus-Abos werden monatlich im Voraus, jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats, abgerechnet.
§ 5 PflegePlus-Abonnement
Mindestlaufzeit: 12 Monate.
Kündigung: Drei Monate zum Ablauf, sonst automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 PflegePlus-Abonnement
Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge.
Information über alle Umstände, die die Leistung beeinträchtigen.
Verzögerungen durch höhere Gewalt/Witterung berechtigen den Auftragnehmer zur Terminverschiebung; Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
§ 7 Abnahme bei Werkleistungen
Abnahme unverzüglich nach Fertigstellung, sofern Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß.
Abnahme gilt als erfolgt, wenn Nutzung erfolgt oder 14 Tage keine wesentlichen Mängel gerügt werden.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten, Verjährung nach § 634a BGB.
Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
Einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten; Haftung auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Pflanzen, Materialien etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Auftraggeber muss Vorbehaltsware pfleglich behandeln und über Zugriffe Dritter informieren.
§ 10 Schlussbestimmungen
Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen: Sitz des Auftragnehmers.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen AGB.
